Zur Startseite

E-Rechnungspflicht in Deutschland

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich schrittweise zur Pflicht. Erfahren Sie, was das für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie sich vorbereiten.

Zeitplan: Wann gilt die Pflicht?

Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt stufenweise. Die wichtigsten Meilensteine:

1. Januar 2025 — Empfangspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Das bedeutet: Sie benötigen eine technische Lösung, um strukturierte elektronische Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD entgegenzunehmen und zu verarbeiten.

Diese Pflicht gilt bereits — unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

1. Januar 2027 — Versandpflicht (große Unternehmen)

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ab diesem Datum E-Rechnungen an andere Unternehmen versenden. Papierrechnungen und einfache PDF-Rechnungen sind dann für B2B-Transaktionen nicht mehr zulässig.

1. Januar 2028 — Versandpflicht (alle Unternehmen)

Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen gilt für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz. Ab diesem Datum muss jede B2B-Rechnung in Deutschland als strukturierte elektronische Rechnung nach EN 16931 übermittelt werden.

Wer ist betroffen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle B2B-Transaktionen (Geschäfte zwischen Unternehmen) innerhalb Deutschlands. Konkret bedeutet das:

  • Alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen
  • Freiberufler und Selbständige, die an Unternehmen fakturieren
  • Ausländische Unternehmen mit steuerlicher Registrierung in Deutschland

Ausgenommen sind:

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro (Übergangsregelung)
  • Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Leistungen

Welche Formate sind zulässig?

Das Gesetz schreibt vor, dass E-Rechnungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen müssen. Folgende Formate erfüllen diese Anforderung:

Einfache PDF-Rechnungen, gescannte Rechnungen und Rechnungen in Bildformaten gelten nicht als E-Rechnungen im Sinne des Gesetzes.

So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor

Die Umstellung auf E-Rechnungen muss nicht kompliziert sein. Mit diesen Schritten sind Sie auf der sicheren Seite:

1. Empfangsfähigkeit sicherstellen

Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Mit Rekivo erhalten Sie eine dedizierte E-Mail-Adresse, an die Geschäftspartner ihre E-Rechnungen senden können.

2. Validierung einrichten

Nicht jede E-Rechnung ist korrekt. Validieren Sie eingehende Rechnungen automatisch gegen EN 16931, um Fehler frühzeitig zu erkennen.

3. Prozesse anpassen

Integrieren Sie die E-Rechnungsverarbeitung in Ihre bestehenden Buchhaltungs- und Freigabeprozesse. Rekivo bietet dafür Workflows und Export-Funktionen.

4. Versand vorbereiten

Bereiten Sie sich auf die Versandpflicht vor: Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellen kann.

Verwandte Themen

Bereit, Ihre E-Rechnungen zu automatisieren?

E-Rechnungen empfangen, validieren und verwalten — vollautomatisch mit Rekivo.

Keine Kreditkarte erforderlich.

E-Rechnungspflicht Deutschland 2025 — Was Unternehmen wissen müssen | Rekivo